In der Regel stellt die Haltung von Kleintieren, wie zum Beispiel Meerschweinchen oder Fische, kein Problem dar und diese können in angemessener Anzahl in der Wohnung ohne eine Genehmigung gehalten werden. Wenn Sie sich jedoch einen Hund oder eine Katze anschaffen wollen, müssen Sie vorab einen schriftlichen Antrag stellen, welcher vom Vermieter genehmigt werden muss. Nach Prüfung des Sachverhaltes erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Hunde nach der Berliner Hundeverordnung, also Listenhunde und deren Mischlinge, sind grundsätzlich nicht erlaubt und erhalten keine Genehmigung.
Grundsätzlich hat jeder Mieter die Möglichkeit einen Nachmieter zu stellen. Nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen überprüfen wir diese und treffen eine Entscheidung.
In jedem Fall muss jedoch eine Wohnungsvorabnahme erfolgen.
Jeder Mieter ist bei Ein- oder Auszug dazu verpflichtet diese Bestätigung beim zuständigen Bezirksamt vorzulegen. Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie mit allen notwendigen Daten von uns. Die Vorlage des Mietvertrages beim Bezirksamt reicht nicht aus. Achtung: Bei Untermietern verschiebt sich die Rolle des Wohnungsgebers und Sie als Hauptmieter stehen in der Pflicht. Wir sind ausschließlich dazu verpflichtet, den Hauptmietern diese Bestätigung auszufüllen und nicht den Untermietern.
Sperrmüll muss der Mieter auf eigene Kosten abholen lassen. Nutzen Sie daher die kostengünstige Sperrmüllabfuhr der BSR, die unter der Rufnummer 030-89715555 oder Fax 030-89715588 zu erreichen ist und die von jedem Mieter in Anspruch genommen werden kann. Vertragswidrig abgestellte Gegenstände werden durch den Vermieter in Abständen (ggf. auch ohne nochmalige Vorankündigung) geräumt.
Bitte bedenken Sie, dass die Kosten der Abfuhr im Rahmen der Betriebskosten ganz allein von den Mietern getragen werden. Spätere Schadensersatzansprüche können nicht berücksichtigt werden, da die Vorgehensweise den Mietern hiermit zur Kenntnis gegeben wurde.
Eine Untervermietung darf nur mit Einwilligung des Vermieters erfolgen.
Sobald Sie an einer Untervermietung in Ihrer Wohnung Interesse haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an uns und wir prüfen den Sachverhalt. Ein Untermieter kann nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden – wir erteilen lediglich eine Untermietgenehmigung.